Ja, im Rahmen der PECR (Privacy and Electronic Communications Regulations, die britischen Regeln für elektronische Direktwerbung). Werbe-E-Mails an Limited Companies, PLCs, LLPs und schottische Partnerships brauchen keine vorherige Einwilligung, aber jede E-Mail muss Sie als Absender erkennen lassen und eine gültige Adresse für den Widerspruch (Opt-out) enthalten. Einzelunternehmer (Sole Traders) und Partnerships in England, Wales und Nordirland gelten als individuelle Teilnehmer (individual subscribers) und brauchen eine Einwilligung oder ein Soft Opt-in (Regulation 22(3) PECR).
Persönliche Werbeanrufe sind bei Nummern, die bei TPS oder Corporate TPS (den britischen Sperrlisten für Werbeanrufe) eingetragen sind, nicht erlaubt (Regulation 21 PECR); den Abgleich mit diesen Listen muss der Anrufer vornehmen, der Export ist nicht abgeglichen. Mehr dazu: PECR-Regeln für B2B-E-Mails und Anrufe. Für die rechtliche Prüfung Ihrer Kampagne sind Sie selbst verantwortlich.